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Planung / Standort / Baurecht

 
Planung, Standort und Baurecht

Planung. Wintergarten Beispiele

Mit der richtigen Planung ist IHR Traum vom Wintergarten einfach zu realisieren! Ob als Winterquartier für empfindliche Pflanzen oder ganzjährig genutzter Wohn(t)raum: Der Wintergarten hat sich in den vergangenen Jahren entwickelt und ist zu einem der beliebtesten Aufenthaltsräume eines Hauses geworden. Er dient nicht nur als Wärmepuffer zwischen innen und außen, sondern ermöglicht ebenfalls die passive Nutzung der eingestrahlten Sonne.

Wer plant einen Wintergarten zu bauen, sollte anfangs überlegen, welche Funktion dieser erbringen soll: Will man die Wohnfläche des Hauses erweitern, oder möchten Sich sich ein wahres Paradies für Pflanzen erschaffen, oder das Haus von mehr Licht durchfluten lassen, oder, oder, oder...? Des Weiteren sollte der Standort des Wintergartens gut durchdacht sein: Wärmedämmung und Innengestaltung spielen eine tragende Rolle, ebenso wie die verschiedenen Himmelsrichtungen.

  1. Der Norden schützt den Wintergarten vor Überhitzung, Sonnenschutz ist kaum erforderlich. Es erfolgt ein nur geringer Energiegewinn über passive Solarenergie. Ohne eine Heizung ist der Wintergarten ganzjährig nicht nutzbar.
  2. In der Ostseite besteht eine geringe Überhitzungsgefahr, durch die Morgensonne wird der Raum im Laufe des Tages warm. Gegen Ende des Tages kühlt der Wintergarten allerdings wieder aus, die Speicherung der Wärme reicht nicht bis in die Nacht.
  3. Im Westen kann keine Morgensonne genossen werden, jedoch erwärmt sich der Wintergarten im Laufe des Tages und die Speicherung der Wärme hält bis in die Abendstunden.
  4. Der Süden eignet sich ganz hervorragend für die Gewinnung passiver Solarenergie. Der hohe Wärmegewinn kann im Winter und in der Übergangszeit auch für die übrigen Wohnräume genutzt werden. Bei der Auswahl dieser Himmelsrichtung ist besonders darauf zu achten, dass der Raum nur bei der Verwendung sehr guter Sonnenschutzmaßnahmen genutzt werden kann.


Der Bau eines Wintergartens ist baugenehmigungspflichtig. Bei der zuständigen Baubehörde ( Gemeindeamt ) kann man sich erkundigen, in welcher Art und Weise ein Wintergarten auf dem zur Verfügung gestellten Grundstück errichtet werden darf.
 



 
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