Die Bauordnung
Die Bauordnung ist in Deutschland wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Aufgrund
eines Rechtsgutachtens des Bundesverfassungsgerichtes liegt die Kompetenz für das Bauordnungsrecht
bei den deutschen Bundesländern.
Sie regelt als Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts die Bedingungen, welche bei jedem
Bauvorhaben zu beachten sind. Dagegen werden die Bedingungen, auf welchen Grundstücken überhaupt
und in welchem Art und Ausmaß gebaut werden darf, durch das Bauplanungsrecht bestimmt. Die
Anforderungen der Bauordnung beziehen sich einerseits auf das Grundstück, andererseits auf
seine Bebauung:
- die Einhaltung von Abständen oder Bauwich,
- die Statik (u. a. Standsicherheit, Erdbebenschutz),
- Bestimmungen für Rettungswege, notwendige Treppen und Notausgänge,
- den Lichteinfall - vor allem für Nachbargebäude,
- den Schutz gegen Schall, Feuchtigkeit und Korrosion,
- den Brandschutz und Wärmeschutz, die Art der Heizung,
- die Verkehrssicherheit usw.
Neben diesen materiellen Regelungen, regeln die Bauordnungen auch die Formalien des
Bauordnungsrecht, wie den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens, die Organisation der
Bauaufsichtsbehörden und die Voraussetzungen für die Bauvorlageberechtigung
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Musterbauordnung zum Download (PDF-Format)
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